Bauwesenversicherung

Vielen Bauherren ist nicht bewusst, dass die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) , die im allgemeinen den Bauverträgen zugrunde liegt, eine Gefahrenteilung zwischen Unternehmer (Bauhandwerker) und Bauherrn vorsieht.Danach gehen Schäden, die durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse entstehen, bereits vor Abnahme der erstellten Bauleistungen zu Lasten des Bauherrn. Wenn beispielsweise ein außergewöhnlicher Sturm die fast fertig gestellten Giebelwände eines Wohngebäudes zum Einsturz bringt und dabei noch den fertig gestellten Kamin beschädigen muss diese Kosten für den erneuten Neubau der Bauherr tragen. Darüber hinaus geht die Gefahr für fertig gestellte Teilleistungen (Rohbau, Ausbauwerke) nach der Abnahme voll auf den Bauherrn über. Das Risiko des Bauherrn wächst daher mit dem Baufortschritt.

Gegenstand der Bauwesenversicherung sind sämtliche Bauleistungen einschließlich der dazugehörigen Baustoffe und Bauteile. Versichert sind während der Bauzeit unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen an den erbrachten Bauleistungen sowie an den lagernden Baustoffen und Bauteilen, die insbesondere entstanden sind durch höhere Gewalt und unabwendbare Ereignisse, ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds sowie Handlungen unbekannter Personen.

Das Schadenszenario kann durchaus alltäglich sein. Ein Beispiel: Gerade noch rechtzeitig vor dem Wochenende waren in einem Neubau die Estricharbeiten fertig gestellt worden. Als die Bauarbeiter am Montag wieder auf die Baustelle kamen, bot sich ihnen ein Bild der Verwüstung. Vermutlich Kinder hatten Spaß daran gefunden, ihre Fußabdrücke im frisch aufgetragenen Estrich zu hinterlassen. Außerdem hatten sie die Kellerräume unter Wasser gesetzt. Die Folgen: Der Estrich war nicht mehr zu gebrauchen und im Keller mussten sämtliche Gipskartonwände ausgetauscht werden. Auf Antrag kann auch das Diebstahlsrisiko mitversichert werden, wobei Entschädigung geleistet wird für Verluste durch Diebstahl von Gebäude-Bestandteilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Dies kann beispielsweise eine komplette Heizung sein. Nicht selten wird diese in der fortgeschrittenen Bauphase eingebaut. Für Diebe am Wochenende ein möglicherweise leichtes Spiel. Bei einem ersatzpflichtigen Schaden bezahlt der Versicherer sämtliche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens gleichwertig ist. Abgezogen vom Entschädigungsbetrag wird lediglich ein vereinbarter Mindestselbstbehalt.

Die Bauwesenversicherung bietet Versicherungsschutz gegenüber dem Bauherrn bis zur Gesamtfertigstellung des Gebäudes und zwar auch für die bereits fertig gestellten und abgenommenen Teilleistungen. Der Bauherr hat die Möglichkeit, die Prämie auf die einzelnen Unternehmer (Rohbauunternehmer, Bauhandwerker) umzulegen, wenn er das in der Ausschreibung vereinbart hat. Denn diese sind bis zur Abnahme ihrer jeweiligen Teilleistungen mitversichert. Dadurch ist sichergestellt, dass auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn unklar ist, ob das Risiko vom Bauherrn oder vom Unternehmer zu tragen war. Im übrigen gehört die Prämie für die Bauwesenversicherung zu den vorweggenommenen Werbungskosten und ist deshalb in voller Höhe von der Steuer abzusetzen.