Bauträger

Bauträger sind Unternehmen, die in der Funktion des Bauherrn Wohn- oder Gewerbebauten auf einem eigenen Grundstück im eigenen Namen für eigene oder für fremde Rechnung errichtet. Bauträger müssen sie bei ihrer Tätigkeit sowohl die Gewerbeordnung als auch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten. Diese schreibt unter anderem vor, dass der Bauträger Teilzahlungen vom Auftraggeber nur entsprechend des Baufortschritts verlangen darf. Wird der gesamte Kaufpreis vom Auftraggeber abweichend von diesen Regelungen im voraus bezahlt, muss der Bauträger entsprechende Sicherheiten in Form einer Bankbürgschaft leisten. Damit soll der Auftraggeber gegen Verluste abgesichert werden. Die Bauarbeiten erbringt in der Regel nicht der Bauträger selbst sondern von ihm beauftragte Unternehmern. Die Verträge werden zwischen Bauträger und Bauunternehmer geschlossen. Zwischen Bauunternehmer und Erwerber kommt kein Vertragsverhältnis zustande. In vielen Fällen überträgt der Bauträger die Arbeiten einem Generalunternehmer, der wiederum Subunternehmer einschalten kann. Bei Mängeln haftet auf jeden Fall der Bauträger als einziger Ansprechpartner gegenüber dem Erwerber.