Bauherren-Haftpflichtversicherung

Ein Bauvorhaben birgt auch eine Gefahrenquelle für Dritte. Unabhängig davon, ob der Bauherr einen Unternehmer, Handwerker oder einen Architekten mit der Bauaufgabe betraut, wird er dennoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht befreit. Diese Versicherung deckt unvorhersehbare Schäden während der ganzen Bauphase ab. So können beispielsweise herab fallendes oder herum liegendes Baumaterial, unzureichende Absperrungen, nicht gesicherte Deckendurchbrüche zu enormen Schadensersatzforderungen führen.