Bauabzugssteuer

Durch die Bauabzugssteuer soll Schwarzarbeit verhindert werden. Jeder Bauherr, der Aufträge an Handwerker oder Baufirmen vergibt, muss die Steuer in Höhe von 15 Prozent der Auftragssumme von der Handwerkerrechnung abziehen und an das Finanzamt der Baufirma oder des Handwerkers abführen. Vom Finanzamt wird der Betrag mit den Steuern des Unternehmers verrechnet. Damit muss jeder Bauherr automatisch Handwerkerrechnungen auf 85 Prozent der Rechnungssumme kürzen und den Differenzbetrag ans Finanzamt überweisen. Wer die Bauabzugssteuer nicht korrekt abführt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und haftet zudem für die nicht bezahlten Steuern. Ausnahme: Wenn die Aufträge pro Firma pro Kalenderjahr nicht höher als 5.000 Euro sind. Oder Baufirma bzw. Handwerker legen eine "Freistellungserklärung" des Finanzamts vor. Darin wird den Unternehmen bestätigt, dass sie ihre Steuern pünktlich bezahlen.