DACHLEXIKON

Auskragung

Unter Auskragung versteht man das Vorspringen bzw. Vorkragen eines Bauteils oder Teilen eines Bauwerks. So kann ein einzelnes Bauteil, z.B. ein einzelner Kragstein aus dem Mauerwerk hervorstehen - aber auch Gesimse, Erker oder ganze Stockwerke aus der Wand vorspringen.

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