FINANZIERUNG
Finanzierungstipps für den Dachausbau

- Bildquelle: Allianz
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Die Honorarordnung sieht für die einzelnen Etappen einer Baumaßnahme insgesamt vier Arten der Kostenermittlung durch den Planer vor, die sich Schritt für Schritt den tatsächlichen Kosten annähern. Zu Beginn der Planung berechnet der Architekt die zu erwartenden Kosten aufgrund einer Schätzung, die bei Neubauten auf der Basis der Kosten pro Kubikmeter umbauten Raumes erstellt wird. Bei einem Dachausbau sollten Sie auf einer differenzierteren Methode bestehen: Eine solche Kostenschätzung sollte auf der Grundlage einer gründlichen Bestandsaufnahme sowie dem Vorentwurf beruhen und sich in der Aufschlüsselung der einzelnen Kostengruppen nach der DIN 276 - Kosten im Hochbau - richten. Lassen Sie sich genau erklären, was in dieser Schätzung alles enthalten ist. Fragen Sie, was außerdem an Kosten auf Sie zukommt, um eine Gesamtrechnung aufstellen zu können. Wenn feststeht, wie teuer der Ausbau wird, sollte der Bauherr nach einer Finanzierungsmöglichkeit suchen.
Bei dieser Finanzierung wird das Haus samt Grundstück beliehen. Als Gegenleistung erhalten Sie ein Darlehen, das sofort ausgezahlt wird. Die Rückzahlung aus Zins und Tilgung wird in gleichen monatlichen Raten fällig. Vereinbaren Sie auf jeden Fall Sondertilgungsrechte.
Anders als beim Hypothekendarlehen wird der Kredit erst am Ende auf einmal getilgt. Das heißt: Sie zahlen während der gesamten Laufzeit Zinsen auf den vollen Kreditbetrag und Beiträge für die Lebensversicherung.
Bausparen kombiniert Ansparen und Fremdfinanzierung. Sie sparen einen Teil der Bausparsumme an, die verzinst wird. Nach Ablauf der Ansparzeit erhalten Sie das Angesparte und können einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Manche Arbeitgeber gewähren zinsgünstige Darlehen. Es kann sich lohnen, danach zu fragen. Achten Sie auch auf die Nebenkosten, wie Vermittlungsgebühr oder Bereitstellungszinsen. Vergleichen Sie mehrere Angebote und verhandeln Sie hart. Das zahlt sich in barer Münze aus.
Der Umbau bestehender Gebäude wird durch verschiedene staatliche Zuschüsse gefördert. Wird selbstgenutzter Wohnraum geschaffen, gewährt der Staat eine Eigenheimzulage, die vom Finanzamt über einen achtjährigen Zeitraum gezahlt wird. Sie ist abhängig: von der Einkommenssituation, davon, ob neues oder gebrauchtes Wohneigentum erworben wird. Zu dieser Grundförderung kommen das Baukindergeld sowie - je nach Bundesland - Zuschüsse für besondere energiesparende Maßnahmen hinzu. Zusätzlich zur bundesweit einheitlichen Förderung unterstützen die einzelnen Bundesländer Bauherren z.B. durch zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Aufwendungszuschüsse. Wird ein denkmalgeschütztes Objekt umgebaut, sind besondere steuerliche Vergünstigungen möglich. Informationen zu den Vorschriften und Bedingungen erhält man bei Wohnungsämtern, Landratsämtern oder Kreditinstituten
Das Hypothekendarlehen
Bei dieser Finanzierung wird das Haus samt Grundstück beliehen. Als Gegenleistung erhalten Sie ein Darlehen, das sofort ausgezahlt wird. Die Rückzahlung aus Zins und Tilgung wird in gleichen monatlichen Raten fällig. Vereinbaren Sie auf jeden Fall Sondertilgungsrechte.
Die Lebensversicherung
Anders als beim Hypothekendarlehen wird der Kredit erst am Ende auf einmal getilgt. Das heißt: Sie zahlen während der gesamten Laufzeit Zinsen auf den vollen Kreditbetrag und Beiträge für die Lebensversicherung.
Der Bausparvertrag
Bausparen kombiniert Ansparen und Fremdfinanzierung. Sie sparen einen Teil der Bausparsumme an, die verzinst wird. Nach Ablauf der Ansparzeit erhalten Sie das Angesparte und können einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.
Arbeitgeberdarlehen
Manche Arbeitgeber gewähren zinsgünstige Darlehen. Es kann sich lohnen, danach zu fragen. Achten Sie auch auf die Nebenkosten, wie Vermittlungsgebühr oder Bereitstellungszinsen. Vergleichen Sie mehrere Angebote und verhandeln Sie hart. Das zahlt sich in barer Münze aus.
Staatliche Bauförderung
Der Umbau bestehender Gebäude wird durch verschiedene staatliche Zuschüsse gefördert. Wird selbstgenutzter Wohnraum geschaffen, gewährt der Staat eine Eigenheimzulage, die vom Finanzamt über einen achtjährigen Zeitraum gezahlt wird. Sie ist abhängig: von der Einkommenssituation, davon, ob neues oder gebrauchtes Wohneigentum erworben wird. Zu dieser Grundförderung kommen das Baukindergeld sowie - je nach Bundesland - Zuschüsse für besondere energiesparende Maßnahmen hinzu. Zusätzlich zur bundesweit einheitlichen Förderung unterstützen die einzelnen Bundesländer Bauherren z.B. durch zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Aufwendungszuschüsse. Wird ein denkmalgeschütztes Objekt umgebaut, sind besondere steuerliche Vergünstigungen möglich. Informationen zu den Vorschriften und Bedingungen erhält man bei Wohnungsämtern, Landratsämtern oder Kreditinstituten








