FINANZIERUNG

Der Weg zum Energieausweis

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht. Dennoch kann der Hausherr wählen, welche Variante des Ausweises er beantragt und wen er mit der Ausstellung beauftragt.

Finanzierung: Der Weg zum Energieausweis


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Auch wenn der Energieausweis ab 1. Juli 2008 schrittweise für alle Gebäude verpflichtend wird, bleibt die Frage offen, wie man in den Besitz des Ausweises kommt. Da der Gesetzgeber keine verbindliche Regelung vorschreibt, kann der Hausbesitzer noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres selbst entscheiden, ob er sich einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lässt und welchen Anbieter er dafür wählt. Danach wird die bedarfsorientierte Version für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag Pflicht. Für die Ausstellung des Ausweises kommen dabei verschiedenste Planungs-, Architekten- oder Ingenieurbüros in Frage, die man z.B. auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder bei den Architekten-, Ingenieur- oder Handwerkskammern findet.

dach.de empfiehlt Bedarfsausweis


Hat man sich schließlich für einen Aussteller entschieden, sollte man das persönliche Gespräch suchen. Hier kann man gemeinsam besprechen, welche Variante des Ausweises in Frage kommt und wie man bei der Erstellung vorgeht. Die Ergebnisse sollte man anschließend vertraglich festhalten. Für sanierungsbedürftige Wohngebäude empfiehlt dach.de den Bedarfsausweis inklusive Modernisierungsempfehlungen. Sind die formalen Entscheidungen gefallen, ist es ratsam, dem Aussteller die Gebäudeunterlagen zu übergeben, welche vollständige Informationen über das Gebäude beinhalten (Grundrisspläne, Schnitte, Fotos).

Gebäudebegehung vor Ort


Vor dem Hintergrund dieser Informationen sollte der Aussteller dann eine Gebäudebegehung vor Ort vornehmen, die jedoch nicht verpflichtend ist. Dort kann dann auch der tatsächliche Zustand bzw. die Dämmqualität der Gebäudehülle sowie der Heizkörper begutachtet werden. Zudem überprüft der Aussteller vor Ort, welche kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen für das Gebäude sinnvoll sind und erläutert diese anschließend in einem Gespräch mit dem Eigentümer.

Keine Förderung für den Energieausweis


Bleibt die Frage nach den Kosten: Je nach Anbieter und Leistungsumfang schwanken die Preise für den Energieausweis, 50 Euro sind jedoch ein guter Richtwert. Der Bedarfsausweis ist jedoch deutlich teurer. Eine direkte staatliche Förderung ist für den Energieausweis dabei nicht vorgesehen.

Förderung der Energieberatung


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet allerdings eine Förderung der Energieberatung vor Ort an. Der Energieausweis kann danach vom Energieberater mit wenig Aufwand erstellt werden. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Wichtig ist, dass die Kosten nicht auf Mieter abgewälzt werden können.

Weitere Fördermaßnahmen für Gebäudemodernisierungen


Bezüglich der Modernisierungsmaßnahmen sind weitere staatliche Förderungen vorgesehen. Im Zentrum steht dabei das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das günstige Kredite mit Zinssätzen zwischen 2,5 und 4,5 Prozent beinhaltet. Der Förderhöchstbetrag bei energetischen Sanierungsmaßnahmen liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Weitere Tilgungs- und Barzuschüsse sind möglich.
 
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