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Alles zum Thema Zugang, Treppen, Fluchtweg

Der Zugang und Fluchtweg zum Dachgeschoss muss in aller Regel mindestens 90 Zentimeter breit sein.

Die Treppe zum Dachgeschoss: Zugang und Fluchtweg zugleich


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Für jede Wohnung unter dem Dach muss ein geeigneter Zugang geschaffen werden. Damit dieser den Vorschriften der jeweiligen Bauordnung entspricht, sollte er in aller Regel mindestens 90 Zentimeter breit sein. Die Steigung der Stufen muß gleichmäßig sein und darf sich nicht im Laufe der Treppe verändern. Die genauen Maße ergeben sich aus der jeweiligen Länder-Bauordnung. Auch wenn ein im Gebäude vorhandener Aufzug natürlich nicht bis in das Dach reicht, ist das kein Problem.

Mit einer neuen Treppe zum Dachgeschoss


Die Dachwohnung lässt sich bequem über eine Treppe erreichen. Ist noch kein Zugang zur neuen Wohnung vorhanden, muss eine Treppenöffnung in der Geschossdecke geschaffen werden. Bei einer Holzbalkendecke ist die Treppe nach Verlauf und Lage der Balken auszusuchen. Löcher in Stahlbetondecken können mit Spezialmaschinen geschnitten werden. An das Treppenhaus als wichtigsten Fluchtweg im Brandfall sind besondere Anforderungen gestellt. Außerdem ist für eine spätere Genehmigung ein zweiter Fluchtweg, z.B. über ein Dachfenster, vorgeschrieben.
 
 
 
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