DACHENTWÄSSERUNG

Titanzink: neue Regelung zum Umgang mit Niederschlagswasser

Am 01. Oktober ist in Bayern eine neue Regelung zum Umgang mit Niederschlagswasser von unbeschichteten Metalldächern aus Titanzink und Kupfer in Kraft getreten.

Dachentwässerung: Titanzink - Neue Regelung zum Umgang mit Niederschlagswasser


PDF Export


Die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser ist deutlich erweitert worden. Für RHEINZINK gilt in Bayern nun folgendes:
 
1.
die Versickerung von Regenwasser über eine bewachsene Bodenzone (Muldenversickerung) ist bis 1000 m² Dachfläche erlaubnisfrei und ohne Gefahr für die Umwelt möglich (früher Bestand Genehmigungszwang).
2.
die erlaubnisfreie Versickerung bei Verwendung von bauartzugelassenen unterirdischen Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohren oder Sickerschächten bei Dachflächen über 50 m² (früher nicht zugelassen).
 
RHEINZINK begrüßt diese Deregulierung, sie ist das Ergebnis langjähriger Aufklärungsarbeit und Kommunikation mit den zuständigen bayerischen Behörden. Umfassende wissenschaftliche Untersuchungen haben dargestellt, dass das angewandte Vorsorgeprinzip aus den 90er Jahren unbegründet war. Mit dieser Neuregelung wird der Einsatz unseres langlebigen und nachhaltigen Materials wieder unbürokratisch möglich. Für Bauherren und Architekten ist erneut eine breitere Produktpalette bei Metalldächern verfügbar.
 
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der „Initiative PRO METALLDACH“ bzw. der „Wirtschaftsvereinigung Metalle“.
 
 
 
Name:
E-Mail:
Ihre Frage:
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Dach-Experte Dach.de

Sponsoren
  • Braas
  • Isover
  • Rathscheck
  • Rheinzink
  • Velux
NEWSLETTER
Der Newsletter rund ums Dach

Immer aktuell informiert sein!
Kostenlos!


PDF Export