Gauben

Innen mehr Raum - außen mehr Wirkung

Grundsätzlich muss der Einbau von Dachgauben vom Bauamt genehmigt werden. Für die Sanierung bereits bestehender Dachgauben bestehen seitens der Baubehörden außer der Einhaltung des Brandschutzes keine ausdrücklichen Bestimmungen.

Die Anforderungen des Brandschut­zes sind beim Ausbau von Dachgeschossen ohnehin zu beachten. Faktoren, die zudem von einem Dachhandwerker überprüft werden müssen, betreffen die Statik des Daches.

Werden in ein Dach erstmals Gauben eingebaut, sind diese grundsätzlich genehmigungspflichtig. Bauantragsformulare und Planzeichnungen müssen von einem Architekten, einem Bauingenieur oder einem befähigten Fachplaner beim Bauamt eingereicht werden.

Eine Sonderregelung besteht im Freistaat Bayern, wo die Errichtung von Dachgauben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und/oder Satzungen genehmigungsfrei sein kann. Dennoch ist eine Anfrage beim Bauamt sinnvoll.

Wenn Gemeinden oder Ge­meindeteile den Einbau von Gauben vorsehen, sind die Genehmi­gungs­ver­fahren oftmals vereinfacht. Grund­sätzlich ist ein Gang zum Bauamt im Vorfeld ratsam, um in Erfahrung zu bringen, ob und mit welchen Formen Dachgauben errichtet wer­den dürfen.

Wenn Gemeinden oder Ge­meindeteile den Einbau von Gauben vorsehen, sind die Genehmi­gungs­ver­fahren oftmals vereinfacht. Grund­sätzlich ist ein Gang zum Bauamt im Vorfeld ratsam, um in Erfahrung zu bringen, ob und mit welchen Formen Dachgauben errichtet wer­den dürfen.

Bekleidungen aus Zink

Mit den Bekleidungen aus echtem RHEINZINK machen sie auch von außen eine gute Figur. Zeigen Sie Ihren persönlichen Stil mit einem Material, dass nicht nur den Wert des Daches erhält, sondern auch auf lange Sicht bleibenden Eindruck hinterlässt.

Wichtig ist:

Eine gute Gaube sollte dichthalten. Wie überall auf dem Dach sorgen auch hier die RHEINZINK-Anschlussrahmen und das flexibel formbare RHEINZINK-Anformzink für zuverlässigen Schutz vor Witterungseinflüssen.

Bildquelle: Rheinzink