Stürme, Dach, Versicherungen

Was tun bei Sturmschaden am Dach?

Wenn ein Sturm an Ihrem Dach Schäden angerichtet hat, heißt es schnell handeln. Ob das Dach ganz oder teilweise abgedeckt wurde, Ziegel locker sind, die Regenrinne beschädigt ist, Regen ins Dachgeschoss eindrang oder der Schornstein dem Wind nicht standhielt – nur mit den richtigen Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung den Sturmschaden optimal reguliert und das Dach zügig wiederhergestellt wird.

Hier unsere Profi-Tipps für die Stunden und Tage nach dem Eintreten eines Sturmschadens:

Was muss ich als Hausbesitzer bei einem Sturmschaden tun?

1. Verhindern Sie Folgeschäden

Als Eigentümer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der ursächlichen Sturmschaden nicht weitere nach sich zieht. Denn wenn Folgeschäden offensichtlich vermeidbar waren, wird die Regulierung problematisch. Wurden z. B. Ziegel vom Dach geweht, kann der nächste Regen gravierende und teure Auswirkungen haben. Lassen Sie also das beschädigte Dach nicht etwa zu Beweiszwecken gegenüber der Versicherung unrepariert. Beauftragen Sie vielmehr möglichst rasch einen Dachdecker-Fachbetrieb und lassen Sie eine (notfalls provisorische) Reparatur ausführen.

2. Dokumentieren Sie alle Schäden sofort und genau

Ein gut festgehaltener Ist-Zustand nach Eintritt des Schadensereignisses ist meist schon die halbe Regulierung. Deshalb ist es sinnvoll, die Sturmfolgen umfassend und für Außenstehende nachvollziehbar zu dokumentieren – noch ehe Reparaturen in Angriff genommen werden. Fotos, Videos und Nachbarschaftsprotokolle helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung plausibel darzustellen. Besser mehr Bildmaterial als weniger! Ist der Schaden umfangreicherer Art, wird Ihre Versicherung aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin einen Gutachter schicken, allerdings mit organisatorisch bedingter Verzögerung – und ein beschädigtes Dach kann bis dahin nicht bleiben wie es ist.

3. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung

Sobald Sie mit Ihrer Versicherung in Verbindung getreten sind, beginnt der rechtsverbindliche Teil eines Sturmschadens. Hier gilt wie immer, wenn es um Verträge und Geld geht: Schriftlich toppt mündlich. Natürlich sind eine Erstmeldung sowie Reparaturvereinbarungen per Telefon sinnvoll, die Informationen sollten aber in jedem Fall parallel auch schriftlich übermittelt werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Zeitpunkte der Kommunikation, den Namen sowie die Direktdurchwahl des Sachbearbeiters und die Gesprächsinhalte schriftlich festzuhalten – allein schon, um beim nächsten Telefonat an Besprochenes anknüpfen zu können und sich nicht durch die diversen Hotlines arbeiten zu müssen.

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Wenden Sie sich direkt an den richtigen Ansprechpartner, das spart Zeit und beschleunigt die Regulierung:

  • Schäden an der Eindeckung, der Dachkonstruktion, Wänden und Böden: Die Gebäudeversicherung.
  • Schäden an Gegenständen, beispielsweise Möbeln und technischen Geräten durch Wassereintritt: Die Hausratversicherung.
  • Schäden an Dach- und Fassadenfenstern: Die Glasversicherung bzw. ebenfalls die Gebäudeversicherung.

Ausführliche Informationen: Know-how für Sturmschäden

Bildquelle: Bildquelle: Gerhard Seybert, fotolia.com

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