Garantie aufs Dach

Garantie für Dachfenster, Ziegel & Co: Überraschend umfangreich

Wer sich für gutes Geld das Dach decken oder sanieren lässt, erwartet natürlich einwandfreie Qualität – und die Sicherheit, dass die Investition sich auszahlt, das Produkt fehlerfrei ist und lange intakt bleibt. Renommierte Hersteller stehen daher mit Garantien für ihre Produkte ein, die im Schadensfall zum Tragen kommen können und sogar erheblich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Als Hauseigentümer kauft man also je nach Modell und Ausführung bei den bekannten Marken langfristige Sicherheit mit.

Welche Garantien gibt es für Dachfenster?

Beispiel VELUX: Der Markenhersteller verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber auf umfangreiche Garantieleistungen für Dachfenster und ihre Komponenten.

  • 15 Jahre auf Bruch von Kunststoffrahmen und Metallbeschlägen,
  • 10 Jahre auf Dachfenster, Eindeckrahmen, Dämmprodukte und Dichtigkeit der Anschlüsse
  • 5 Jahre auf Rollläden und elektrische Hitzeschutz-Markisen einschließlich Elektrokomponenten
  • 3 Jahre auf Sonnenschutzprodukte

Mehr Informationen: VELUX Garantie

Welche Garantie gibt es für die Dämmung?

Der Dämmungsspezialist ISOVER bietet eine

  • 30 Jahre Steildach-Systemgarantie sowie
  • 50 Jahre Systemgarantie für das Vario® Luftdichtheits- und Feuchteschutzsystem.

Im Garantiefall übernimmt der Hersteller nicht nur den Materialwert, sondern auch die Kosten für De- und Neumontage bis zu 30.000 Euro.

Mehr Informationen: ISOVER Systemgarantie

Welche Garantie gibt es auf Zink fürs Dach?

Der Titanzink-Spezialist Rheinzink hat aktuell seinen Garantieumfang nochmals deutlich erweitert.

  • 40 Jahre Garantie gibt es auf die Produktlinien CLASSIC und prePATINA, ebenso
  • 40 Jahre auf CLIPFIX Produkte und Befestigungshefte

Mehr Informationen: Rheinzink Garantien

Gibt es eine Garantie für Schiefer?

Qualitativ hochwertiger Schiefer kann mit einer fachgerechten Eindeckung auf dem Dach eine funktionssichere Haltbarkeit von 100 Jahren und mehr haben. Angesichts dieser zu erwartenden enormen Nutzungsdauer des Naturmaterials wird traditionell auf eine in Jahren definierte Garantie verzichtet.

Schiefer ist ein Ablagerungsgestein. Die Ablagerung entstand vor ca. 400 Millionen Jahren zu unterschiedlichen Bedingungen an unterschiedlichen Stellen. In der Zusammensetzung und Qualität ist Schiefer daher nicht gleich Schiefer, jedes Vorkommen hat seine individuellen Eigenschaften. Selbst bei einer qualitativ sehr guten Lagerstätte muss der Schiefer vom Produzenten regelrecht „auserlesen” und im weiteren Fertigungsprozess mit dem notwendigen Know-how bearbeitet werden.

Rathscheck vermarktet Schiefer aus eigenen spanischen und internationalen Vorkommen. Um die hohen Qualitätsansprüche sicherzustellen, hat das Unternehmen ein Prüfsystem zur Beurteilung von weltweiten Schieferqualitäten aufgebaut. Das Rathscheck-Qualitätssystem geht weit über die geforderten nationalen und europäischen Prüfnormen hinaus und basiert auf jahrzehntelangen Erfahrungen in der Fertigung von Schiefer für Dach und Fassade. Mit selbst entwickelten Prüfmethoden, durch ständige Vor-Ort-Kontrolle der eigenen Produktionsprozesse sowie der Produktionen der internationalen strategischen Partner sorgt Rathscheck für die Einhaltung der Qualitätskriterien. Dabei unterstützen zusätzlich unabhängige Prüfinstitutionen.

Sollte im Lauf der Jahre bzw. Jahrzehnte ein Schieferstein defekt werden, kann er problemlos ausgetauscht werden.

Mehr Informationen: Schiefer-FAQ

Dachprodukte: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Der Unterschied zwischen diesen Garantieversprechen und der „normalen“ Gewährleistung ist beträchtlich. Während die gesetzliche Gewährleistungsfrist

  • standardmäßig 24 Monate abdeckt und
  • bei Bauprodukten sogar 5 Jahre beträgt,

wird eine Garantie vom Hersteller freiwillig angeboten und kann erheblich weiter reichen. Sie ist beliebig ausgestaltbar, so können bestimmte Produkte mit besonders langfristigen Garantien ausgestattet werden. Gerade bei hochwertigen Dachprodukten wie Fenstern und Ziegeln läuft die Garantie beispielsweise über viele Jahre.

Ein weiterer Unterschied: Im Gewährleistungsfall muss das betreffende Produkt bereits bei der Übergabe an den Käufer nachweislich mangelbehaftet gewesen sein. Bei der Garantie kann ein Defekt während der gesamten Laufzeit auftreten und ist dennoch abgesichert.

Grundsätzlich gilt: Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Händler bzw. der Handwerksbetrieb, die Verantwortung für eine Garantie liegt beim herstellenden Unternehmen. Trotz der Freiwilligkeit ist eine Garantie aber durchaus als verbindlich zu betrachten – es ist keine optionale Kulanzregelung. Voraussetzung für einen Garantiefall ist in der Regel eine sachgemäße Installation nach Anweisung sowie der Nachweis, dass der Mangel weder direkt noch indirekt selbst verursacht wurde.

Bildquelle: Rheinzink

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